Beitritt
Wenn Sie Mitglied der SKG werden möchten, müssen Sie einen Aufnahmeantrag auszufüllen. Sie können ihn hier herunterladen: Eintrittserklärung Zur Ansicht des Aufnahmeantrages im PDF Format wird der "Acrobat Reader" benötigt. Falls nicht vorhanden, kann er hier heruntergeladen werden.
¹Erwachsene können eine Ermäßigung beantragen, wenn sie Zivil- oder Wehrdienst ableisten, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden, wenn sie arbeitslos sind oder Sozialhilfe empfangen. Ermäßigte Beiträge müssen beim EDV-Referenten der SKG beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Es ist jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres nachzuweisen, dass der Ermäßigungsgrund weiter besteht. Ohne entsprechenden Nachweis kann der normale Erwachsenenbeitrag eingezogen werden. ²Der Familienbeitrag kann beantragt werden bei Mitgliedschaft von mindestens drei Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und unter denen mindestens ein Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren sein muss. ³Der Status als Ehrenmitglied wird nach Maßgabe der Ehrenordnung des Vereins durch den geschäftsführenden Vorstand bestimmt. ÄnderungenSind Sie bereits Mitglied der SKG? Das ist toll! Dann denken Sie aber bitte daran, uns Änderungen Ihrer Daten (also Name, Adresse, Kontonummer) mitzuteilen. Sie können dazu das folgende Formular benutzen: Formular zur Mitteilung von Änderungen Bitte mailen Sie es an unsere EDV-Verantworlichen oder geben es bei E. Küttel, Mörlenbacher Str. 8, 69509 Mörlenbach/Ober-Mumbach ab. Vielen Dank! AustrittEin Vereinsaustritt ist immer zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung bzw. Kündigung der Mitgliedschaft muss dem geschäftsführenden Vorstand bzw. dem EDV-Referenten der SKG spätestens 6 Wochen vor Jahresende vorliegen (letzter Termin: 15.11.). |